KNOCHEN - GELENKE - MUSKELN - SEHNEN

OÄ Dr. Karin Moser-Schwab

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OÄ Dr. Karin Moser-Schwab

OÄ Dr. Karin Moser-Schwab „Leovital Seniorenzentrum“ Leobersdorf

Fachärztin für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Ärztin für Allgemeinmedizin, Manuelle Medizin, interdisziplinäre Schmerztherapie Osteologin nach DVO Kriterien

Färbergasse 7/1
2544 Leobersdorf


Bundesland: Niederösterreich

Region / Bezirk: Baden bei Wien

Fax: 02256 / 62 388 30

Mobil-Tel.: 0699 / 135 11 601

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Link zur eigenen Webseite

Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis, Privatpatienten

Fremdsprachen: Englisch

Wegbeschreibung:
Routenplaner

Termine


Terminvereinbarung

Um ohne Zeitdruck Untersuchungen und ein ausführliches Beratungsgespräch für meine Patient/Innen zu ermöglichen, ersuche ich um telefonische Terminvereinbarung.

Terminvergabe telefonisch: 0699 / 135 11 601

Montag, Mittwoch: 15:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 bis 09:00 Uhr

Online-Termin-Anfragesystem:

Ordinationszeiten:

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Expertise


Medizinischer Werdegang

  • Medizinstudium Universität Wien
  • Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin in den
    Krankenhäusern Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Facharztausbildung im Krankenhaus Wr. Neustadt,
    Abteilung für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
    unter der Leitung von Hrn. Prim. Univ. Prof. Dr. Peter Bösch
  • Oberärztin an der Orthopädischen Abteilung
    im Krankenhaus Wr. Neustadt
  • Konsiliarärztin für Orthopädie in der
    Waldschule Wr. Neustadt
  • Notarztdiplom
  • Ausbildung zur Manualtherapeutin Prof. Dr. Tilscher
  • Akupunkturausbildung
  • Ausbildung zur Kurärztin
  • ÖAK Diplom spezielle Schmerztherapie
  • Ausbildung zur Osteologin nach DVO Kriterien
    (Erkrankungen des Knochenstoffwechsels z.B. Osteoporose)

Weitere ärztliche Tätigkeiten

  • Oberärztin an der Orthopädischen Abteilung im Krankenhaus Wr. Neustadt
  • Konsiliarärztin für Orthopädie in der Waldschule Wr. Neustadt

Leistungen


Konservative Orthopädie

  • Infiltrationen, Infusionen,…
    Zumeist werden diese Therapieformen zur Schmerzlinderung in Kombination mit Heilgymnastik, Heilmassagen, etc. angewandt.
  • Manuelle Medizin (Chirotherapie)
    Hierbei wird mittels spezieller Technik der Ort und die Art der gestörten Gelenks- und Muskelfunktion ermittelt. Anschließend versucht man durch ein geeignetes Behandlungskonzept die Normalfunktion wiederherzustellen.
  • Akupunktur
    Zu therapeutischen Zwecken werden feine Nadeln an genau definierten Punkten platziert. Gestörte Strukturen und Funktionen können dadurch reguliert und somit verbessert werden. Diese Methode ist eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Der Körper soll in ein dynamisches Gleichgewicht gebracht werden. Die traditionelle chinesische Medizin spricht von einer Balance des Yin und Yang.
  • Schmerztherapie
    (Elektrotherapie, Ultraschall,…)
    Verschiedenste Optionen stehen bei der
    Schmerztherapie zur Verfügung.
  • Kurmedizin
    Welcher Kurort ist der Richtige?
    Welche Therapieformen werden angeboten?
    Gemeinsam planen wir Ihren optimalen Kuraufenthalt.
  • Osteoporoseberatung
    Risikobewertung, Diagnostik,
    Therapie und Vorbeugung von Knochenschwund.
  • Mieder- u. Orthesenversorgung
    Auf Wunsch erfolgt die Anpassung direkt in der Ordination in Zusammenarbeit mit dem Sanitätshaus SANAG.
  • Modelleinlagen
    u. orthopädische Schuhversorgung bei Fußdeformitäten,
    Diabetes mellitus,…
    Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit orthopädischen Schuhmachern und Orthopädietechnikern.
  • Wundmanagement
    Bei chronischen Wunden gibt es eine Vielzahl von Therapiemöglichkeiten. Diese werden nach dem lokalen aktuellen Befund zusammengestellt.
    Die Betreuung erfolgt im Team gemeinsam mit speziell ausgebildeten Diplomkrankenschwestern.

Operative Orthopädie

optimale Operationsplanung
  • Aufklärung über Therapiealternativen,
    Risiken und Nachbehandlung
  • Terminmanagement
  • vorbereitende Maßnahmen (z.B. Eigenblutvorsorge,..)

Operation

  • Eventuell nötige Operation können je nach Wunsch im Krankenhaus Wr. Neustadt oder in einem Belegspital durchgeführt werden.
  • Persönliche Betreuung während ihres
    Krankenhausaufenthaltes

Nachbehandlung

  • Verbandwechsel, Nahtentfernung
  • Kontrolle von künstlichen Gelenken
  • Koordination der Heilgymnastik,….

Kosten?


Verrechnung auf Wahlarztbasis und Privatpatienten

Honorarkatalog und Weitere Informationen

Allgemeine Informationen über Wahlarztsystem

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann.

Die Vorteile des Wahlarztes:

Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.

  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung.
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine.
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination.
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens.
  • Wahlärzte sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.

Was kosten die Leistungen des Wahlarztes?

Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

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